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Erdbestattung

Erdbestattung (Sargbestattung):

Im Rahmen einer klassischen Erdbestattung werden Verstorbene in einem Sarg der Erde übergeben. Es gibt auch andere Formen der Sargbestattung, wobei eine Beisetzung z. B. in einer Ober- oder unterirdischen Grabkammer erfolgt.

Grabarten

Bei den in unserem Grabwegweiser aufgeführten Gräbern handelt es sich überwiegend um pauschale Erklärungen und Darstellungen der Gräber. Je nach Gemeinde oder Friedhofsverwaltung gibt es unterschiedliche Gräber und / oder Abweichungen hiervon. Es gilt zu beachten, dass jede Gemeinde unterschiedliche Gebühren für die Gräber berechnet.

Reihengrab:

Das Grab wird von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach zugeteilt. Es kann nur ein Sarg in einem solchen Grab bestattet werden. Eine Grabauswahl durch die Angehörigen ist nicht möglich. Auch die Möglichkeit einer Verlängerung der Grabstelle besteht nicht. Eine zusätzliche Urnenbeilegung ist ggf. in einer bestimmten Frist möglich.

Körperwahlgrab (Rabattengrab):

Für einen oder mehrere Särge je nach Grabstellenanzahl. Ab zwei Grabstellen wird umgangssprachlich von einem klassischen Familiengrab gesprochen. Eine Verlängerung der Grabstelle ist normalerweise möglich.

Tiefengrab:

Für zwei Särge. Das Tiefengrab ist von der Fläche her mit einem einstelligen Grab gleichzusetzen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass beide Särge übereinander bestattet werden. Ein Tiefengrab hat den Vorteil, dass die zu pflegende Fläche kleiner ist als ein Körperwahlgrab mit zwei Grabstellen nebeneinander. Eine Verlängerung der Grabstelle ist normalerweise möglich.

Rasengrab:

In der Regel für einen Sarg. Die Pflege der Rasenfläche übernimmt der Friedhof. Der Grabstein ist oft ein Liegendgrabstein. Abweichungen hiervon sind möglich.

Unterirdische Grabkammer:

Für einen oder bis zu zwei Särge (dann als Tiefengrab - nicht auf jedem Friedhof verfügbar), als Kurzbeetversion mit einer kleinen Anpflanzfläche und einer Rasenrestfläche die vom Friedhof gepflegt wird oder als Langbeetversion mit einer Anpflanzfläche über die ganze Länge des Grabes, wie bei einem klassischen Grab. Hier steht der Sarg frei und wird nicht von Erde berührt. Das Grab wird mittels eines Anpflanztroges verschlossen. Eine spätere Senkung des Grabes durch Setzung des Erdreiches findet nicht statt, sodass je nach Jahreszeit sofort mit der Anpflanzung begonnen werden kann. Auch ein Grabsteinfundament ist bei diesen Gräbern bereits eingebaut. Eine Verlängerung der Grabstelle ist normal möglich.

Oberirdische Grabkammer:

Der Sarg steht frei in einer über der Erde befindlichen Grabkammer. Die Grabkammer wird mittels einer Grabverschlußplatte verschlossen, die auf Wunsch mit den Lebensdaten durch einen Steinmetz beschriftet werden kann.

Memoriamgarten:

Hierbei handelt es sich um ein Körperwahlgrab mit einer oder zwei Grabstellen. Die gärtnerische Pflege für die Laufzeit des Grabes übernimmt eine Gärtnerei, die den entsprechenden Friedhofsteil gärtnerisch betreut. Individuelle Vereinbarungen sind möglich.

Beerdigungsinstitut Schmidt

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