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Notwendige Unterlagen

Benötigte Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt:

Bei Ledigen:

·         Geburtsurkunde

·     Personalausweis, falls die oder der Verstorbene nicht am Sterbeort amtlich gemeldet ist

·         Bei Verheirateten:

·         Entweder Stammbuch, Heiratsurkunde (Eheurkunde) oder beglaubigte Abschrift aus dem

·         Familienbuch

·         Personalausweis, falls die oder der Verstorbene nicht am Sterbeort amtlich gemeldet ist

Bei Verwitweten:

·         Entweder Stammbuch, Heiratsurkunde (Eheurkunde) oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

·         Sterbeurkunde der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners

·         Personalausweis, falls die oder der Verstorbene nicht am Sterbeort amtlich gemeldet ist

Bei Geschiedenen:

·         Entweder Stammbuch, Heiratsurkunde (Eheurkunde) oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

·         Scheidungsurteil mit Rechtsgültigkeitsvermerk oder eine entsprechende andere Urkunde, aus der die Rechtsgültigkeit der Scheidung hervorgeht (z.B. aktuelle Eheurkunde mit Scheidungsvermerk)

·         Personalausweis, falls die oder der Verstorbene nicht am Sterbeort amtlich gemeldet ist

Wir helfen Ihnen bei der Besorgung der notwendigen Dokumente. Bei Eheschließungen und/oder Geburten im Ausland kann es erforderlich sein, dass alle Dokumente wie Geburtsurkunden beider Ehepartner, Heiratsurkunde und ggf. Namensangleichung zur Beurkundung des Sterbefalles notwendig sind.

Des Weiteren, soweit zutreffend:

·         Rentenversicherungsnummer und Rententräger (z. B. Knappschaft, Deutsche Rentenversicherung)

·         bei Pensionsbezügen die Personalnummer und die zuständige Besoldungsstelle

·         bei Betriebs- und/oder Zusatzrenten die entsprechenden Anschriften und Versicherungsnummern

·         die Gesundheitskarte der Krankenkasse ggf. zusätzlich Zuzahlungsbefreiungsausweis

·         bei Sterbe- und/oder Lebensversicherungen das Mitgliedsheft bzw. den Versicherungsschein im Original

·         Mitgliedsausweis bei Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft

·         den Schwerbehinderten- und/oder Parkausweis

·         bei einer vorhandenen Grabstelle die Graburkunde oder sonstige Dokumente (ist von Vorteil aber nicht zwingend erforderlich, kann von uns auch bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden.)

Beerdigungsinstitut Schmidt

St. Ingberter Straße 10
66125 Saarbrücken-Dudweiler
Telefon: +49 (0) 6897 75128
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