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Im Trauerfall

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Haussterbefall

Zunächst müssen Sie umgehend die Hausärztin oder den Hausarzt zur Ausstellung der Todesbescheinigung informieren. 

Ist diese oder dieser nicht erreichbar, dann entweder die Vertretung informieren oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst Tel.: 116117 (funktioniert deutschlandweit ohne Vorwahl). Falls niemand zu erreichen ist verständigen Sie den Rettungsdienst Tel.: 112. Die Todesbescheinigung ist von der Ärztin bzw. dem Arzt bei der/dem Verstorbenen zu belassen. Eine Überführung ist ohne diese Bescheinigung nicht erlaubt. Halten Sie, wenn vorhanden, den Personalausweis der/des Verstorbenen bereit. 

Wenn Sie über Nacht zu Hause noch von Ihrer lieben Verstorbenen oder Ihres lieben Verstorbenen Abschied nehmen wollen, stellt das in der Regel kein Problem dar.

Sterbefall im Krankenhaus

Im Krankenhaus kümmert sich das Krankenhauspersonal um die Information des Arztes. Bei Sterbefällen an Wochenenden oder Feiertagen kann die Überführung der/des Verstorbenen frühestens am nächsten Werktag erfolgen. Die Aufnahme, die sich um die Erstellung der Sterbefallanzeige und die Herausgabe der Todesbescheinigung kümmert, ist generell an Wochenenden und Feiertagen nicht besetzt. Dies stellt aber in aller Regel kein Problem dar, da die Krankenhäuser über entsprechende Kühleinrichtungen verfügen.

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Sterbefall in der Pflegeeinrichtung/Hospiz

Bei einem Sterbefall in einer Pflegeeinrichtung oder im Hospiz kümmert sich das Pflegepersonal bzw. die Stations- oder Hausleitung um die Information eines Arztes. Die Sterbefallbescheinigung stellt die Pflegeeinrichtung bzw. das Hospiz aus. Den Zeitpunkt der Überführung besprechen wir mit Ihnen und der Pflegeinrichtung bzw. dem Hospiz ab. Bei Sterbefällen über Nacht ist es in der Regel kein Problem, am darauf folgenden Tag zu überführen.

Sterbefall unter polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen

Hier informieren die Beamten die Ärztin oder den Arzt zur Erstellung einer Todesbescheinigung. Wird ein natürlicher Tod attestiert, kann von den Angehörigen der Bestatter beauftragt werden.

Wird ein nicht natürlicher Tod oder eine ungeklärte Todesursache bescheinigt, wird in der Regel der Leichnam beschlagnahmt. Die weitere Vorgehensweise wird dann von den Beamten bzw. der Staatsanwaltschaft bestimmt.

Wird eine Überführung durch einen Vertragsbestatter der Behörden veranlasst, können und dürfen Sie uns trotzdem mit der späteren Bestattung beauftragen.

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Beerdigungsinstitut Schmidt

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